Das Leistungsbild gliedert sich im Regelfall in Leistungsphasen wie folgt:
LPH 1 Grundlagenanalyse
LHP 2 Vorentwurf
LPH 3 Entwurfsplanung (System- und Integrationsplanung)
LPH 4 Einreichplanung
LPH 5 Ausführungsplanung
LPH 6 Ausschreibung (LVs)
LPH 7 Begleitung der Bauausführung
LPH 8 örtliche Bauaufsicht und Dokumentation
LPH 9 Objektbetreuung
Hinsichtlich der inkludierten Grundleistungen oder auch optionaler Zusatzleistungen nehmen Sie gerne mit mir Kontakt auf. Die Bearbeitung eines Projekts wird erleichtert, wenn Unterlagen aus der Projektvorbereitung zur Verfügung gestellt werden. Erst nach LPH 6 ergeben sich Kostenaussagen, die die "gewerbliche Bauwirtschaft" für das aktuelle Projekt kalkuliert. Die Leistung des Planers setzt eine qualifizierte Mitwirkung des Auftraggebers und der Ausführenden in Planung und Errichtung voraus. Eine Objektplanung ist zudem stets prototypisch zu verstehen. Die Leistung des Ziviltechnikers ist unabhängig und unbeeinflusst.
Die oben beschriebenen Leistungsphasen (LPH 1 bis LPH 9) umfassen Leistungen für Neubauten, Wiederaufbauten, Erweiterungsbauten, Umbauten, Modernisierungen, Instandsetzungen und Instandhaltungen.
Der beschriebene Ablauf ist nicht zwingend bindend, jedoch eine Empfehlung für das gemeinsame Verständnis von dem, was zu welchem Zeitpunkt zu tun ist, und soll eine kundenorientierte Beschreibung darstellen.